Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Durch das Gesetz zur Modenisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) wird das Gesellschaftsregister eingeführt. Ab dem 01.01.2024 „können“ (Außen)- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) im Gesellschaftsregister eingetragen werden.

 

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