Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Durch das Gesetz zur Modenisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) wird das Gesellschaftsregister eingeführt. Ab dem 01.01.2024 „können“ (Außen)- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) im Gesellschaftsregister eingetragen werden.